VAwS-Flächen
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
Diese Verordnung gilt für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Abs.1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Hierbei werden besondere Anforderungen an die betroffenen Anlagen gestellt:
Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass
- wassergefährdende Stoffe nicht austreten können;
- Undichtheiten aller Anlagenteile, die mit wassergefährdenden Stoffen in Berührung stehen, schnell und zuverlässig erkennbar sind;
- austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden;
- im Schadensfall anfallende Stoffgemische, die wassergefährdende Stoffe enthalten können, zurückgehalten werden können.
Anlagen müssen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sein.
Im Regelfall müssen die Anlagen, sofern sie nicht doppelwandig und mit einem Leckanzeigegerät versehen sind, mit einem dichten und beständigen Auffangraum ausgerüstet werden. Auffangräume dürfen nur in Ausnahmefällen Abläufe haben, wenn sichergestellt ist, dass die im Schadensfall austretenden Stoffe zurückgehalten werden.
Das Rückhaltevolumen muss dem bei Betriebsstörungen maximal freisetzbaren Volumen der Stoffe entsprechen.
Einwandige unterirdische Behälter in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Gasen und Flüssigkeiten sind unzulässig.
Bei der Ausführung werden die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik beachtet. Als allgemein anerkannte Regeln der Technik im des §62 Abs.3 des Wasserhaushaltgesetzes gelten insbesondere die technischen Vorschriften und Baubestimmungen, die das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch öffentliche Bekanntmachung einführt.
Die Heikaus KS führt hierbei Arbeiten auf folgenden Gebieten aus:
- Sanierung von Öl-/ Benzinabscheideranlagen
- Sanierung Fettabscheideranlagen
- LAU-Anlagen ( Lagern, Abfüllen, Umfüllen)
- Abdichtung von Tankflächen
- Auffangwannen
- Dichtheitsprüfungen
Quelle: VAwS vom 20. März 2004 à http://www.netinform.net/Vorschriften/GW/VAwS/VAwS-Nrw/whnjs.htm